Kostenübernahme

Als Ernährungsberaterin VDOe bin ich für die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie zertifiziert und bei den Krankenkassen zugelassen.

Die Leistung erfolgt in der Regel auf Privatrechnung.

Liegt eine ernährungsbedingte Krankeit vor, stellt Ihnen Ihr Arzt ein Rezept bzw. ein ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. In der Regel wird ein Großteil der Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, welchen Zuschuss Sie erhalten. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Da ich nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann, erhalten Sie von mir nach Abschluss der Therapie eine Rechnung, die Sie direkt an mich bezahlen. Um eine Erstattung bzw. einen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, schicken Sie meine Rechnung sowie die Zuweisung des Arztes an Ihre Krankenkasse.
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